1. Allgemeiner Geltungsbereich
Sämtlichen Angeboten und Annahmeerklärungen der FIRMA ORTNER
liegen nachstehende
Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen
oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen widersprechende
Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Diese Bedingungen
gelten sinngemäß auch für an die FIRMA ORTNER zu erbringende Leistungen.
Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw.
des Lieferanten werden nicht akzeptiert.
2. Verbraucherschutz
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen
als auch Verbrauchern. Sollte eine bestimmte Regelung in diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen wegen einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung
nichtig sein, hat dies auf die übrigen vertraglichen Beziehungen keine Einfluß.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser rechtlich
zulässigerweise am Nächsten kommt.
3. Rücktrittsrecht für Konsumenten
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärungen weder in den von der FIRMA ORTNER
für ihre
geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume noch bei einem von der FIRMA ORTNER
dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Standort abgegeben, so kann
er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche
zurücktreten: die Frist beginnt sobald dem Verbraucher eine Urkunde, die
zumindest den Namen und die Anschrift der FIRMA ORTNER sowie eine Information über das
Rücktrittsrecht enthält, ausgefolgt wird, frühestens jedoch mit dem
Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher
nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der FIRMA ORTNER angebahnt hat
oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den
Beteiligten vorangegangen sind. Der Rücktritt bedarf zu seiner
Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zustellung eines Schriftstückes,
das eine Rücktrittserklärung enthält, an die FIRMA ORTNER oder einen ihrer Angestellten, der
an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, genügt. Das zugestellte
Schriftstück muss durch einen Vermerk erkennen lassen, dass der Verbraucher
das Zustandekommen bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.
4. Vertragsschluß
Verträge, deren Erfüllung nicht sofort Zug um Zug erfolgt, insbesondere Kauf und
Werkverträge mit Zahlungsziel, können nur schriftlich geschlossen werden.
Dies geschieht durch Unterfertigung eines Auftragsformulars und dessen
Bestätigung durch die FIRMA ORTNER. Ein mündliches Angebot an die FIRMA ORTNER wird angenommen,
wenn durch die FIRMA ORTNER innerhalb der Annahmefrist, ansonsten innerhalb einer
Woche, eine schriftliche Annahmeerklärung erfolgt, oder FIRMA ORTNER die vereinbarte
Leistung teilweise oder zur Gänze erbringt. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gilt das Datum der Auftragserteilung.
5. Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
Von der FIRMA ORTNER bestellte Waren haben in Menge und Beschaffenheit dem Auftrag
insbesondere aber vorgelegten Mustern in allen Einzelheiten zu entsprechen.
Nicht genehmigte Abweichungen berechtigen die FIRMA ORTNER, unabhängig von der Art des
Mangels die Ware entweder nicht zu übernehmen oder eine entsprechende
Preisminderung zu verlangen. Der Verkäufer der Ware bzw. der Importeur
garantiert der FIRMA ORTNER, dass die Ware allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Einfuhrbestimmungen entsprechen.
Sämtliche Unterlagen, die für den Betrieb, die Einfuhr, Ausfuhr sowie für eine
allfällige technische Überprüfung durch eine Behörde erforderlich sind, hat der
Verkäufer kostenlos beizustellen. Der Verkäufer hat auf Gefahren, die von einer
gelieferten Ware ausgehen, sofort hinzuweisen. Dies auch dann, wenn die
Gefährlichkeit bei Waren derselben Art erst später zum Vorschein kommt. Der
Verkäufer berechtigt die FIRMA ORTNER, die gelieferten Waren mit ihrem typischen
Markennamen oder Aussehen in allen Drucksorten zu nennen bzw. abzubilden.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die FIRMA ORTNER in vollem Umfang klag- und schadlos zu
halten, wenn dadurch Patent-, Marken- und Musterschutzrechte verletzt werden.
Bei nicht rechtzeitiger Lieferung steht der FIRMA ORTNER das Recht des sofortigen Rücktritts
vom Vertrag zu, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Allfällige
Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. In den Fällen höherer Gewalt, die
dem Verkäufer eine rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, hat dieser die FIRMA ORTNER
sofort zu verständigen, widrigenfalls er für den aus der nicht rechtzeitig erfolgten
Lieferung entstandenen Schaden einzustehen hat. Lieferungen an die FIRMA ORTNER haben
ausschließlich an den von ihr genannten Lieferort und auf Gefahr des Verkäufers
zu erfolgen. Bei Nichtannahme der Ware durch die FIRMA ORTNER ist der Verkäufer zur
Abholung innerhalb von 8 Tagen nach Verständigung verpflichtet.
Die Nichtabholung der Ware berechtigt die FIRMA ORTNER zur Rücklieferung auf Gefahr und
Kosten des Verkäufers. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nur zu den im
Auftrag bzw. in bestehenden Rahmenvereinbarungen genannten
Zahlungsbedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird nur nach
ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Liefert der Verkäufer direkt an einen
Kunden der FIRMA ORTNER, ist die Rechnung zweifach samt bestätigtem Liefernachweis
zuzusenden. Die Rechnungen müssen den Bestimmungen des österreichischen
Umsatzsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
Der Lieferant der FIRMA ORTNER ist zur unverzüglichen Rechnungslegung verpflichtet. Die
Verjährung der Kaufpreisforderung beginnt mit dem Datum der Lieferung. Der
Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen der FIRMA ORTNER
aufzurechnen. Erfüllungsort für Lieferungen der FIRMA ORTNER ist deren Firmensitz, und zwar
auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort
erfolgt. Die Gefahr für Lieferungen der FIRMA ORTNER geht auf den Käufer über, sobald die
Ware an den Transporteur übergeben wird. Forderungen an die FIRMA ORTNER sind ohne die
Vereinbarung einer Zahlungsfrist bei Fakturaerhalt zur sofortigen Zahlung fällig.
Die FIRMA ORTNER behält sich zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung eine Frist von
mindestens 4 Wochen vor. Alle bei der FIRMA ORTNER einlangenden Zahlungen tilgen zuerst
die Zins- und Nebengebühren, dann erst das aushaftende Kapital, wobei jede
Zahlung auf die älteste Schuldpost angerechnet wird. Bei Kunden, die mit der FIRMA ORTNER
in dauernder Geschäftsverbindung stehen, hat die FIRMA ORTNER das Recht, sämtliche
Lieferungen und Leistungen auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses zu
verrechnen. Der Saldo wird gesondert in Form eines Kontoauszuges mitgeteilt, und
gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich
widersprochen wird. Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,
gelangt ein Kontokorrentzinssatz von 14% p. a. zur Verrechnung, wobei die
anfallenden Zinsen vierteljährlich zum Kapital geschlagen werden. Treten
Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Erhöhung
der Kreditzinsen bewirken, ist die FIRMA ORTNER zu einer entsprechenden Erhöhung des
vereinbarten Zinssatzes berechtigt. Die FIRMA ORTNER behält sich jedoch ausdrücklich die
Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in ein bestehendes
Kontokorrentverhältnis einzubinden.
6. Verzug
Zahlungsverzug berechtigt die FIRMA ORTNER, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt,
unbeschadet weitergehender Ansprüche, die in ihrem Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren und Geräte ohne gerichtliche Mitwirkung zurückzunehmen.
Dieses Verfahren bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Der FIRMA ORTNER steht es aber frei,
nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum
Teil zurückzutreten. Unbeschadet weiterer Ersatzansprüche hat die FIRMA ORTNER das Recht,
vom säumigen Käufer eine Abstandsgebühr von 10 % des Preises jener Waren zu
verlangen, die vom Rücktritt betroffen sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die FIRMA ORTNER Eigentümer des
Kaufgegenstandes. Bei gerichtlicher Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme
durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der FIRMA ORTNER hinzuweisen
und diese unverzüglich von der Inanspruchnahme zu verständigen. Im Falle einer
Weiterveräußerung erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Verkaufserlös
bzw. auf die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der Käufer tritt sämtliche
Ansprüche, die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich in
das Eigentum der FIRMA ORTNER ab.
8. Gewährleistung
Die FIRMA ORTNER ist berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren
innerhalb einer angemessenen Frist einzutauschen oder den Mangel innerhalb
einer angemessenen Frist zu beheben. Bei diesem Fall erlischt ein Anspruch auf
Wandlung oder Preisminderung. Gewährleistungsrechte setzen eine rechtzeitige
Mängelrüge voraus. Erfolgt im Einzelfall aus Kulanzgründen eine Rücknahme der
Ware, gelangt zu Lasten des Käufers eine Manipulationsgebühr von 7 % der
Fakturensumme in Anrechnung zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der
zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne Berücksichtigung eines
allfälligen verminderten Zeitwertes - berechnet werden.
9. Insolvenz des Vertragspartners
Die FIRMA ORTNER ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ohne dass es einer Nachfristsetzung
bedarf, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Vertragspartners verschlechtert, über
sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines
Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, so
dass Termin- und Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung der Haftungs- bzw.
Gewährleistungsansprüche mit der FIRMA ORTNER zu erwarten sind.
10. Haftung, insbesondere Produkthaftung
Die Haftung der FIRMA ORTNER ist, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes
vorsehen, auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst
entstehen. Ansprüche auf den Ersatz weitergehender Schäden sind
ausgeschlossen, soweit der FIRMA ORTNER nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen
ist. Beweispflichtig ist der Käufer. Die Haftung für den Ersatz von Schäden gemäß
§ 1 des Produkthaftungsgesetzes wird im Rahmen des § 9 PHG ausdrücklich
ausgeschlossen. Die FIRMA ORTNER verpflichtet allfällige Wiederverkäufer, mit einem
Haftungsausschluß gemäß § 9 PHG auf weitere Abnehmer zu überbinden.
11. Zessionsverbot
Forderungen der FIRMA ORTNER dürfen an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden.
12. Der Vertragspartner der FIRMA ORTNER willigt ein, dass seine in der gegenständlichen
Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten aus betrieblichen Gründen
automationsunterstützt gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werden.
13. Zugang von Schriftstücken
Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner
angegebene Adresse abgesendet werden.
14. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen der FIRMA ORTNER und einem Vertragspartner ergeben,
ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Linz zuständig. Mit
Verbrauchern gilt jenes Gericht als zuständig vereinbart, in dessen Sprengel der
Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz, seine Sitz
oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es gilt ausschließlich österreichisches
Recht unter Ausschluss des Abkommens über den internationalen Handelskauf (UNKaufrecht).
15. Preise
Alle Preise sind unverbindlich und können jederzeit durch Marktänderungen
geändert werden. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
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AGB
1. Geltungsbereich
Der Vertragspartner nimmt mit seiner Bestellung zur Kenntnis, dass der Geschäftsabschluss auf der Grundlage unserer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen basiert. Hiervon abweichende Bestimmungen gelten nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
2. Zahlung
Die Zahlung erfolgt sofort bei Bestellung ausschließlich mittels Kreditkarte. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
3. Rücktrittsrecht
Gemäß § 5f des Konsumentenschutzgesetz gibt es kein Rücktrittsrecht.
4. Urheberrechtsgesetz
Durch die Zahlung erhalten Sie das nicht übertragbare Recht, die angebotenen Titel zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Es ist nicht gestattet, die E-Books in irgendeiner Weise inhaltlich und redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausgeschlossen. Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte dürfen nicht entfernt werden.
5. Sicherheitsgarantie
Zur Übertragung der persönlichen Daten des Käufers wird die "Secure Socket Layer" (SSL) Übertragung benutzt. Dadurch werden alle Übertragungsdaten verschlüsselt weitergeleitet.
6. Datenschutz
Wir verpflichten uns alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Kundendaten werden lediglich für interne Zwecke verwendet jedoch nie an Dritte weitergereicht. Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass seine personenbezogenen Daten von buchmedia zum Zweck der Auftragsbearbeitung, Kundenevidenz und Bestellstatistik elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
7. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Linz. Es gilt österreichisches materielles Recht (ausschließlich seiner Verweisungsnormen) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtstand wird das örtlich und sachlich für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht vereinbart, sofern kein Zwangsgerichtsstand gegeben ist. Davon ausgenommen bleibt der Gerichtstand des Verbrauchers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden sollten, sind diese nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt auszulegen.