1. Allgemeiner Geltungsbereich

Sämtlichen Angeboten und Annahmeerklärungen der FIRMA ORTNER

 liegen nachstehende

Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen

oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen widersprechende

Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Diese Bedingungen

gelten sinngemäß auch für an die FIRMA ORTNER zu erbringende Leistungen.

Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw.

des Lieferanten werden nicht akzeptiert.

2. Verbraucherschutz

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen

als auch Verbrauchern. Sollte eine bestimmte Regelung in diesen allgemeinen

Geschäftsbedingungen wegen einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung

nichtig sein, hat dies auf die übrigen vertraglichen Beziehungen keine Einfluß.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser rechtlich

zulässigerweise am Nächsten kommt.

3. Rücktrittsrecht für Konsumenten

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärungen weder in den von der FIRMA ORTNER

 für ihre

geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume noch bei einem von der FIRMA ORTNER

dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Standort abgegeben, so kann

er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche

zurücktreten: die Frist beginnt sobald dem Verbraucher eine Urkunde, die

zumindest den Namen und die Anschrift der FIRMA ORTNER sowie eine Information über das

Rücktrittsrecht enthält, ausgefolgt wird, frühestens jedoch mit dem

Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher

nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der FIRMA ORTNER angebahnt hat

oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den

Beteiligten vorangegangen sind. Der Rücktritt bedarf zu seiner

Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zustellung eines Schriftstückes,

das eine Rücktrittserklärung enthält, an die FIRMA ORTNER oder einen ihrer Angestellten, der

an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, genügt. Das zugestellte

Schriftstück muss durch einen Vermerk erkennen lassen, dass der Verbraucher

das Zustandekommen bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.

4. Vertragsschluß

Verträge, deren Erfüllung nicht sofort Zug um Zug erfolgt, insbesondere Kauf und

Werkverträge mit Zahlungsziel, können nur schriftlich geschlossen werden.

Dies geschieht durch Unterfertigung eines Auftragsformulars und dessen

Bestätigung durch die FIRMA ORTNER. Ein mündliches Angebot an die FIRMA ORTNER wird angenommen,

wenn durch die FIRMA ORTNER innerhalb der Annahmefrist, ansonsten innerhalb einer

Woche, eine schriftliche Annahmeerklärung erfolgt, oder FIRMA ORTNER die vereinbarte

Leistung teilweise oder zur Gänze erbringt. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses

gilt das Datum der Auftragserteilung.

5. Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

Von der FIRMA ORTNER bestellte Waren haben in Menge und Beschaffenheit dem Auftrag

insbesondere aber vorgelegten Mustern in allen Einzelheiten zu entsprechen.

Nicht genehmigte Abweichungen berechtigen die FIRMA ORTNER, unabhängig von der Art des

Mangels die Ware entweder nicht zu übernehmen oder eine entsprechende

Preisminderung zu verlangen. Der Verkäufer der Ware bzw. der Importeur

garantiert der FIRMA ORTNER, dass die Ware allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,

insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Einfuhrbestimmungen entsprechen.

Sämtliche Unterlagen, die für den Betrieb, die Einfuhr, Ausfuhr sowie für eine

allfällige technische Überprüfung durch eine Behörde erforderlich sind, hat der

Verkäufer kostenlos beizustellen. Der Verkäufer hat auf Gefahren, die von einer

gelieferten Ware ausgehen, sofort hinzuweisen. Dies auch dann, wenn die

Gefährlichkeit bei Waren derselben Art erst später zum Vorschein kommt. Der

Verkäufer berechtigt die FIRMA ORTNER, die gelieferten Waren mit ihrem typischen

Markennamen oder Aussehen in allen Drucksorten zu nennen bzw. abzubilden.

Der Verkäufer verpflichtet sich, die FIRMA ORTNER in vollem Umfang klag- und schadlos zu

halten, wenn dadurch Patent-, Marken- und Musterschutzrechte verletzt werden.

Bei nicht rechtzeitiger Lieferung steht der FIRMA ORTNER das Recht des sofortigen Rücktritts

vom Vertrag zu, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Allfällige

Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. In den Fällen höherer Gewalt, die

dem Verkäufer eine rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, hat dieser die FIRMA ORTNER

sofort zu verständigen, widrigenfalls er für den aus der nicht rechtzeitig erfolgten

Lieferung entstandenen Schaden einzustehen hat. Lieferungen an die FIRMA ORTNER haben

ausschließlich an den von ihr genannten Lieferort und auf Gefahr des Verkäufers

zu erfolgen. Bei Nichtannahme der Ware durch die FIRMA ORTNER ist der Verkäufer zur

Abholung innerhalb von 8 Tagen nach Verständigung verpflichtet.

Die Nichtabholung der Ware berechtigt die FIRMA ORTNER zur Rücklieferung auf Gefahr und

Kosten des Verkäufers. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nur zu den im

Auftrag bzw. in bestehenden Rahmenvereinbarungen genannten

Zahlungsbedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird nur nach

ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Liefert der Verkäufer direkt an einen

Kunden der FIRMA ORTNER, ist die Rechnung zweifach samt bestätigtem Liefernachweis

zuzusenden. Die Rechnungen müssen den Bestimmungen des österreichischen

Umsatzsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.

Der Lieferant der FIRMA ORTNER ist zur unverzüglichen Rechnungslegung verpflichtet. Die

Verjährung der Kaufpreisforderung beginnt mit dem Datum der Lieferung. Der

Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen der FIRMA ORTNER

aufzurechnen. Erfüllungsort für Lieferungen der FIRMA ORTNER ist deren Firmensitz, und zwar

auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort

erfolgt. Die Gefahr für Lieferungen der FIRMA ORTNER geht auf den Käufer über, sobald die

Ware an den Transporteur übergeben wird. Forderungen an die FIRMA ORTNER sind ohne die

Vereinbarung einer Zahlungsfrist bei Fakturaerhalt zur sofortigen Zahlung fällig.

Die FIRMA ORTNER behält sich zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung eine Frist von

mindestens 4 Wochen vor. Alle bei der FIRMA ORTNER  einlangenden Zahlungen tilgen zuerst

die Zins- und Nebengebühren, dann erst das aushaftende Kapital, wobei jede

Zahlung auf die älteste Schuldpost angerechnet wird. Bei Kunden, die mit der FIRMA ORTNER

in dauernder Geschäftsverbindung stehen, hat die FIRMA ORTNER das Recht, sämtliche

Lieferungen und Leistungen auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses zu

verrechnen. Der Saldo wird gesondert in Form eines Kontoauszuges mitgeteilt, und

gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich

widersprochen wird. Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,

gelangt ein Kontokorrentzinssatz von 14% p. a. zur Verrechnung, wobei die

anfallenden Zinsen vierteljährlich zum Kapital geschlagen werden. Treten

Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Erhöhung

der Kreditzinsen bewirken, ist die FIRMA ORTNER zu einer entsprechenden Erhöhung des

vereinbarten Zinssatzes berechtigt. Die FIRMA ORTNER behält sich jedoch ausdrücklich die

Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in ein bestehendes

Kontokorrentverhältnis einzubinden.

6. Verzug

Zahlungsverzug berechtigt die FIRMA ORTNER, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt,

unbeschadet weitergehender Ansprüche, die in ihrem Eigentumsvorbehalt

stehenden Waren und Geräte ohne gerichtliche Mitwirkung zurückzunehmen.

Dieses Verfahren bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Der FIRMA ORTNER steht es aber frei,

nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum

Teil zurückzutreten. Unbeschadet weiterer Ersatzansprüche hat die FIRMA ORTNER das Recht,

vom säumigen Käufer eine Abstandsgebühr von 10 % des Preises jener Waren zu

verlangen, die vom Rücktritt betroffen sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die FIRMA ORTNER Eigentümer des

Kaufgegenstandes. Bei gerichtlicher Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme

durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der FIRMA ORTNER hinzuweisen

und diese unverzüglich von der Inanspruchnahme zu verständigen. Im Falle einer

Weiterveräußerung erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Verkaufserlös

bzw. auf die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der Käufer tritt sämtliche

Ansprüche, die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich in

das Eigentum der FIRMA ORTNER ab.

8. Gewährleistung

Die FIRMA ORTNER ist berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren

innerhalb einer angemessenen Frist einzutauschen oder den Mangel innerhalb

einer angemessenen Frist zu beheben. Bei diesem Fall erlischt ein Anspruch auf

Wandlung oder Preisminderung. Gewährleistungsrechte setzen eine rechtzeitige

Mängelrüge voraus. Erfolgt im Einzelfall aus Kulanzgründen eine Rücknahme der

Ware, gelangt zu Lasten des Käufers eine Manipulationsgebühr von 7 % der

Fakturensumme in Anrechnung zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der

zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne Berücksichtigung eines

allfälligen verminderten Zeitwertes - berechnet werden.

9. Insolvenz des Vertragspartners

Die FIRMA ORTNER ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ohne dass es einer Nachfristsetzung

bedarf, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Vertragspartners verschlechtert, über

sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines

Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, so

dass Termin- und Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung der Haftungs- bzw.

Gewährleistungsansprüche mit der FIRMA ORTNER zu erwarten sind.

10. Haftung, insbesondere Produkthaftung

Die Haftung der FIRMA ORTNER ist, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes

vorsehen, auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst

entstehen. Ansprüche auf den Ersatz weitergehender Schäden sind

ausgeschlossen, soweit der FIRMA ORTNER nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen

ist. Beweispflichtig ist der Käufer. Die Haftung für den Ersatz von Schäden gemäß

§ 1 des Produkthaftungsgesetzes wird im Rahmen des § 9 PHG ausdrücklich

ausgeschlossen. Die FIRMA ORTNER verpflichtet allfällige Wiederverkäufer, mit einem

Haftungsausschluß gemäß § 9 PHG auf weitere Abnehmer zu überbinden.

11. Zessionsverbot

Forderungen der FIRMA ORTNER dürfen an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden.

12. Der Vertragspartner der FIRMA ORTNER willigt ein, dass seine in der gegenständlichen

Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten aus betrieblichen Gründen

automationsunterstützt gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werden.

13. Zugang von Schriftstücken

Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner

angegebene Adresse abgesendet werden.

14. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen der FIRMA ORTNER und einem Vertragspartner ergeben,

ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Linz zuständig. Mit

Verbrauchern gilt jenes Gericht als zuständig vereinbart, in dessen Sprengel der

Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz, seine Sitz

oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es gilt ausschließlich österreichisches

Recht unter Ausschluss des Abkommens über den internationalen Handelskauf (UNKaufrecht).

15. Preise

Alle Preise sind unverbindlich und können jederzeit durch Marktänderungen

geändert werden. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.

 

EBOOKS

 

AGB

 

1. Geltungsbereich

 

 

 

Der Vertragspartner nimmt mit seiner Bestellung zur Kenntnis, dass der Geschäftsabschluss auf der Grundlage unserer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen basiert. Hiervon abweichende Bestimmungen gelten nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

 

 

 

2. Zahlung

 

 

Die Zahlung erfolgt sofort bei Bestellung ausschließlich mittels Kreditkarte. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.

 

 

3. Rücktrittsrecht

 

 

Gemäß § 5f des Konsumentenschutzgesetz gibt es kein Rücktrittsrecht.

 

 

4. Urheberrechtsgesetz

 

 Durch die Zahlung erhalten Sie das nicht übertragbare Recht, die angebotenen Titel zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Es ist nicht gestattet, die E-Books in irgendeiner Weise inhaltlich und redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausgeschlossenUrheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte dürfen nicht entfernt werden.

 

 5.  Sicherheitsgarantie

 


Zur Übertragung der persönlichen Daten des Käufers wird  die "Secure Socket Layer" (SSL) Übertragung benutzt. Dadurch werden alle Übertragungsdaten verschlüsselt weitergeleitet.

 

 6. Datenschutz

 

 Wir verpflichten uns alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Kundendaten werden lediglich für interne Zwecke verwendet jedoch nie an Dritte weitergereicht. Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass seine personenbezogenen Daten von buchmedia zum Zweck der Auftragsbearbeitung, Kundenevidenz und Bestellstatistik elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

 

 7. Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Linz. Es gilt österreichisches materielles Recht (ausschließlich seiner Verweisungsnormen) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtstand wird das örtlich und sachlich für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht vereinbart, sofern kein Zwangsgerichtsstand gegeben ist. Davon ausgenommen bleibt der Gerichtstand des Verbrauchers.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden sollten, sind diese nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt auszulegen.